EEG

Tausenden Anlagen droht der Stillstand

Im Jahr 2000 trat erstmals das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) in Kraft, das regenerative Energietechnologien wie Photovoltaik und Windkraft vorantreiben sollte. Erreicht wurde dies durch spezielle Förderungen, die auf 20 Jahre begrenzt waren. Nun verlieren zum Jahresanfang 2021 zahlreiche Besitzer von Anlagen zur Grünstromerzeugung ihre Vergütung, davon betroffen sind auch mehrere Tausend Windenergieanlagen.

Viele Windkraft-Betreiber haben vergeblich gehofft, dass mit der jüngsten Neuauflage des EEG effektive Anschlusslösungen für Altanlagen präsentiert würden. Doch auch in der im Herbst verabschiedeten Novelle des bereits mehrfach neuaufgelegten Gesetzes bleiben Regelungen für Bestandsanlagen offen.

Durch den Wegfall der Vergütung gibt es nun drei Szenarien: Entweder werden die „grünen Stromerzeuger“ komplett stillgelegt, weiterbetrieben oder einem „Repowering“ unterzogen. Davon spricht man, wenn Altanlagen auf bestehenden Flächen durch neue, leistungsstärkere Turbinen ersetzt werden. Das ist aber technisch und baurechtlich längst nicht überall möglich.

Der „Bundesverband WindEnergie“ (BWE) weist darauf hin, dass es notwendig sei, dass effiziente und leistungsstarke Anlagen errichtet werden und für Bestandsanlagen Sofortmaßnahmen erfolgen. Auch die „Fachagentur Windenergie an Land“ (FA Land) warnt in einer Studie vor der drohenden Stilllegung zahlreicher Anlagen im kommenden Jahrzehnt.

Energiehunger: Unser Energiehunger hat immer größere Ausmaße - auch im häuslichen Bereich. So verbraucht ein Kaffeevollautomat schnell 1.500 Watt und mehr. (Foto: Adobe Stock)

Denn die Folgen werden voraussichtlich drastisch sein: Die Fachagentur hat ermittelt, dass bundesweit insgesamt 4.737 Windenergieanlagen Ende 2020 ihre EEG-Förderung verlieren; das betrifft eine installierte Leistung von 3.547,3 Megawatt (MW). Allein in Rheinland-Pfalz widerfährt es 190 Anlagen und damit einer installierten Leistung von 145 MW. In Hessen verlieren wiederum 225 Windturbinen den Vergütungsanspruch, was eine Leistung von 145 MW ausmacht. Besonders schwerwiegend sieht es wegen der Küstenlage und der dort zahlreichen Anlagen in Niedersachsen aus: 1.360 Altanlagen, damit eine Leistung von 1.045 MW sind in dem Bundesland vom Förderende betroffen!

Die Fachagentur Windenergie an Land weist bereits in ihrer 2018 erschienenen, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Studie „Was tun nach 20 Jahren? Repowering, Weiterbetrieb oder Stilllegung von Windenergieanlagen nach Förderende“ darauf hin, dass insbesondere der sichere Anlagenbetrieb und die Standsicherheit der „grünen Stromerzeuger“ Voraussetzung für den Weiterbetrieb einer Altanlage seien. Zudem sei ein schwieriges Marktumfeld für die nicht geförderte Stromerzeugung in bestehenden Windturbinen zu erwarten. Dies, merken die Experten an, ließe sich jedoch durch politische Maßnahmen verändern, etwa durch die Einführung eines Mindestpreises für Kohlendioxid-Emissionen der Stromerzeugung oder die Stilllegung von CO2-intensiven Kohlekraftwerken.


Kommentar:
Kohle- und Atomstrom werden weiter protegiert

Das EEG ist aus meiner Sicht eine geniale Idee. Denn jahrzehntelang hatte die Politik nur Atom- und Kohlekraftwerke auf der Prioritätenliste. Ohne das EEG hätten die „Erneuerbaren“ nie ihren Durchbruch geschafft. Perfekt sind die Bedingungen auf dem Energiemarkt damit jedoch noch nicht.

Mit der Schaffung des Gesetzes erhielt Energie aus erneuerbaren Quellen einen Einspeisevorrang, ihre Produzenten bekamen außerdem eine gesicherte Vergütung. Deswegen wurden ab da immer mehr Anlagen zur Erzeugung von Öko-Strom errichtet, was wiederum zu einer Kosten- und Preissenkung in diesem Bereich führte, mithin Sonne-, Wasser-, Wind- und Bioenergie zum weltweiten Durchbruch verhalf.

Jetzt sind die Erzeugungsanlagen der Pioniere am Ende der garantierten Vergütung. Doch viele dieser „Altanlagen“ sind erheblich zu „fit“ für einen Abriss. Ohne fixe Preise für den grünen Strom allerdings ist ihr Weiterbetrieb oft zu aufwändig und kostenintensiv in der Unterhaltung, um gegen die weiterhin protegierten Kohle- und Gaskraftwerke an der Strombörse bestehen zu können. Denn volkswirtschaftliche wie Umwelt-Schäden und die Risiken von Kohle- und Atomstrom wurden auf die Allgemeinheit umgelegt und schädliches CO2 als Abfall kostenlos in die Atmosphäre entlassen – ohne, dass der Preis konventionellen Stroms das widerspiegeln würde.

Braunkohlekraftwerk: Hier im Kraftwerk Niederaußem (Rhein-Erft-Kreis) wird Braunkohle verfeuert um Strom zu erzeugen. Kritiker weisen darauf hin, dass die resultierenden Umweltschäden sich nicht in der Preisgestaltung wiederfinden, da der einhergehende CO2-Ausstoß so günstig möglich sei. (Foto: Welter)

Mehr noch: Durch die großzügige Vergabe von viel zu billigen CO2-Zertifikaten an Betreiber von Kohle- und Gaskraftwerken wird die Begünstigung alter Energiequellen fortgesetzt. Projekte wie das „zweite Leben“ für Windräder wie Alwin und Alwine (siehe: „ALWIN UND ALWINE DÜRFEN SICH WEITER DREHEN”) steuern hier gegen. Und die Kunden von MANN Naturenergie helfen durch ihren Bezug von echtem Ökostrom mit, dass Energiepioniere wie die AEKS ihre umweltschonenden Initiativen fortführen können. - Markus Mann

 

Uwe Schmalenbach